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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der imCentra Immobilien Berlin GmbH
Im Nachfolgenden wird die imCentra Immobilien Berlin GmbH als Makler bezeichnet.
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Weitergabeverbot
Sämtliche Maklerangebote einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und von diesem absolut vertraulich zu behandeln. Diesem ist ausdrücklich untersagt, diese Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben.
Unberechtigte Weitergabe an Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, verpflichtet zu Schadensersatz, der in der Regel in der Höhe der Provision entsteht, welche der Makler im Falle erfolgreicher Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erzielt hätte. Dem Kunden bleibt stets der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden wäre.
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Provision
Falls die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, schuldet der Makler Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit. Nachweistätigkeit beschränkt sich gegenüber einem Kaufinteressenten auf die Benennung eines konkreten Objekts und des Eigentümers.
Ist in dem Angebot/Exposé nichts anderes bestimmt, betragen die Provisionssätze 6 % vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, somit derzeit 7,14% brutto. Wird von Maklercourtage, Courtage und Provision gesprochen, ist hiermit immer die Provision gemeint. Für den Nachweis oder die Vermittlung von Einfamilienhäusern (auch mit Einliegerwohnung, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und dergleichen) sowie Wohnungen (Eigentumswohnungen) beträgt die Käuferprovision 3% vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, somit derzeit 3,57% brutto. In diesem Fall wurde mit dem Verkäufer/Eigentümer ein provisionspflichtiger Maklervertrag in gleicher Provisionshöhe abgeschlossen mit dem Hinweis, dass der Käufer sich ebenfalls in gleicher Höhe zur Zahlung der Provision verpflichtet. Sollte im Angebot/Exposé eine andere Provisionshöhe angegeben sein, so gilt diese in diesem Fall für beide Seiten (Verkäufer und Käufer) in gleicher Höhe.
Die Provision wird fällig und zahlbar mit rechtswirksamem Zustandekommen eines Vertrags, ggf. auch eines Vorvertrags. Der Anspruch der Provision entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder durch Vermittlungstätigkeit des Maklers ein Vertrag zustande kommt.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn ein zunächst wirksam geschlossener Vertrag von den Vertragsparteien einvernehmlich wieder aufgehoben oder aufgrund eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts rückgängig gemacht wird. Gleiches gilt, falls ein Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden sollte.
Für die Entstehung des Provisionsanspruchs ist es unerheblich, ob der Vertrag genau in solcher Weise zustande kommt, wie ihn Kunde und Makler ursprünglich beabsichtigten. Maßgeblich ist, dass der Kunde im Wesentlichen den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg erreicht. Unterschiede zwischen Angebots- und Kaufvertragsabschlusspreis sind unerheblich. Beinhaltet der Hauptvertrag zum Beispiel größere oder kleinere Flächen, mehr oder weniger Objekte, als vom Makler angeboten oder statt eines angebotenen einheitlichen Objekts, ein in verschiedene Einheiten aufgeteiltes Objekt, wird auch von einer wirtschaftlicher Identität ausgegangen. Der Provisionsanspruch errechnet sich in diesem Fall aus der tatsächlichen Gegenleistung bzw. dem notariell verbrieften Kaufpreis. -
Doppeltätigkeit
Dem Makler ist Doppeltätigkeit gestattet, das heißt, er darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden. Der Makler darf auch im Rahmen eines Gemeinschaftsgeschäftes andere Makler hinzuziehen.
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Eigentümerangaben
Die Angaben des Maklers erfolgen ausschließlich gemäß der uns vom Verkäufer/Eigentümer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Dies gilt zum Beispiel auch für Flächenangaben, Baujahr, Wohngeld. Der Makler sichert derartige Angaben niemals zu oder gibt Garantien ab, auch seine Mitarbeiter und Kooperationspartner sind keinesfalls hierzu befugt. Diese Angaben werden vom Makler lediglich übermittelt.
Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. -
Verjährung
Die gesetzliche Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Handlung, die die Schadensersatzverpflichtung auslöst, begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregeln im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
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Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers, eines gesetzlichen Vertreters, Erfüllungsgehilfen oder Kooperationspartners des Maklers, wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keine Verletzung des Körpers oder der Gesundheit erleidet oder sein Leben verliert.
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Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung, sofern Sie als Verbraucher unser Angebot ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erhalten haben, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder aber auch mündlich und telefonisch widerrufen. Hierzu sind auf unserer Website auch die Widerrufsbelehrungen, Formulare und Verzichtserklärung zum Download vorhanden.
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Individualabreden
Bitte beachten Sie, dass Individualabreden immer Vorrang von unserer allgemeinen Geschäftsbedingung haben und diese auch nicht in unserer AGB erfasst werden.
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Verbraucherstreitbeilegungsverfahren
Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet, noch bereit. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, Internet: http://www.verbraucher-schlichter.de.
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Gerichtsstand
Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist der Sitz des Maklers als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen in Gänze oder in Teilen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll durch die insoweit bestehenden gesetzlichen Vorschriften ersetzt werden.
imCentra Immobilien Berlin GmbH